Vereinszwecke
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 21.06.2023
Das Finanzamt bemängelt, dass der Satzungszweck Altenhilfe (einer unter mehreren) in einem Jahr nicht umgesetzt wurde und fordert die Streichung aus der Satzung.
Die Frage ist, ob jeder Satzungszweck in jedem Veranlagungszeitraum umgesetzt werden muss. Oder ob auch eine beabsichtigte zukünftige Umsetzung ausreichend ist für eine Aufnahme oder einem Verbleib als Zweck in der Satzung.