Re: Ausgaben für Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 16.06.2023
Auch da gibt es unterschiedliche Aussagen der Finanzverwaltung. Grundsätzlich macht diese Beschränkung aber Sinn, weil sonst die Beiträge faktisch komplett an die Mitglieder zurückfließen würden, und das muss man als Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot betrachten.