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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reinigung von Vereinsräumen, Bezahlung und Steuerberater fragen!
von: fedordima ()
Datum: 02.08.2018

Liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich der Bezahlung von Reinigungskräften von unseren Vereinsgräumen. Unser gemeinnütziger Verein mietet 250 qm große Fläche mit. Wir beschäftigen eine Reinigungskraft, die ca. 100 Euro pro Monat bekommt. Nun haben wir unseren Steuerberater gewechselt und kriegen gesagt, dass dies nicht geht, die Reinigungskraft muss entweder 450 Euro Basis bekommen oder die monatlichen 100 Euro versteuern. Kann uns einer mal eine Auskunft geben, was nun den möglich ist wie man es richtig macht?
Vielen Dank im Voraus.
Claudia

Re: Reinigung von Vereinsräumen, Bezahlung und Steuerberater fragen!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.08.2018

60 Euro können über den Ehrenamtsfreibetrag abgabenfrei sein. Der Rest dann auf Minijob-Basis. Es werden also für den Minijob nur 40 Euro monatlich angemeldet.

Re: Reinigung von Vereinsräumen, Bezahlung und Steuerberater fragen!
von: fedordima ()
Datum: 02.08.2018

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> 60 Euro können über den Ehrenamtsfreibetrag
> abgabenfrei sein. Der Rest dann auf Minijob-Basis.
> Es werden also für den Minijob nur 40 Euro
> monatlich angemeldet.

Danke vielmals. Kann man das auch irgendwie als Aufwandsentschädigung machen, gemeinnützige Arbeit, Helfen bei der Gestaltung von unterricht etc.?

Re: Reinigung von Vereinsräumen, Bezahlung und Steuerberater fragen!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.08.2018

Eine "Aufwandsentschädigung" gibts es lohnsteuerlich nicht. Es gibt Aufwandsersatz und Vergütungen für Arbeitszeit und Arbeitskraft. Hier liegt letzteres vor. Ein Aufwand muss durch die Tätigkeit veranlasst sein und wäre nachzuweisen (z.B. Arbeitsmittel). Fahrkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte können nicht steuerfrei ersetzt werden. Ich wüsste deswegen nicht, was da in Frage käme.

Re: Reinigung von Vereinsräumen, Bezahlung und Steuerberater fragen!
von: fedordima ()
Datum: 02.08.2018

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Eine "Aufwandsentschädigung" gibts es
> lohnsteuerlich nicht. Es gibt Aufwandsersatz und
> Vergütungen für Arbeitszeit und Arbeitskraft. Hier
> liegt letzteres vor. Ein Aufwand muss durch die
> Tätigkeit veranlasst sein und wäre nachzuweisen
> (z.B. Arbeitsmittel). Fahrkosten zur regelmäßigen
> Arbeitsstätte können nicht steuerfrei ersetzt
> werden. Ich wüsste deswegen nicht, was da in Frage
> käme.

Danke vielmals!