Vermieten mal wieder
von: Turandot ()
Datum: 06.06.2023
Hi,
ich bin mir sicher hier im Forum schon öfter was zum Thema Vermietungen von Vereinsräumlichkeiten gelesen zu haben, aber wie die Technik so will kann ich über die Suche gerade nichts passendes finden.
Also wir haben ein eigenes Vereinsgebäude und so zwei/drei Mal im Jahr kommt er vor, dass wir die Räumlichkeiten für einen Tag vermieten.
Konkret gibt es da zwei mögliche Mietergruppen: Das erste wären Privatpersonen; fast ausschließlich Vereinsmitglieder, die für eine private Veranstaltung etwas größere Räume benötigen.
Die zweite Gruppe wären andere Vereine mit gleicher Ausrichtung; im speziellen z.B. ein Dachverein, in welchem unser Verein selbst Mitglied ist.
Meine Frage wäre nun, ob man bei der Vermietung die Einnahmen durch die beiden Gruppen unterschiedlich berücksichtigen kann/muss.
Die Einnahmen durch die Vermietung an Privatpersonen würde ich ja dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnen, da es keinen Zusammenhang zu einer satzungsgemäßen Verwendung gibt.
Bei der Vermietung an andere Vereine bin ich hingegen unschlüssig. Wenn diese ja den gleichen gemeinnützigen Zweck verfolgen, dann ist eine Vermietung an diese ja gleichzeitig auch eine Erfüllung unseres Satzungszwecks. Dementsprechend würde ich vermuten, dass diese Einnahmen min. dem Zweckbetrieb, evtl. sogar dem ideellen Bereich zugeordnet werden könnten. Oder liege ich hier falsch?
Wie verhält es sich mit Steuersätzen? Soweit ich gelesen habe ist die reine Vermietung von Räumlichkeiten umsatzsteuerfrei. Deutlich widersprüchlichere Informationen habe ich allerdings dazu gefunden, wenn zu den Räumlichkeiten auch noch "Betriebsvorrichtungen" (technische Anlagen o.ä.) mit vermietet werden. Die Infos scheinen irgendwie total unterschiedlich.