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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Übungsleiter-Offensive und Steuern
von: boris ()
Datum: 05.06.2023

Hallo zusammen,

bei der Recherche bin ich auf dieses Forum gestossen.
Ich habe eine recht spezielle Frage die mir bisher weder der KSB, Steuerfachangestellte oder selbst die Vertretung im Finanzamt nicht 100% beantworten konnten.

Es geht um die Übungsleiter- Offensive die diese Jahr stattfindet.
Da kann ein Verein einen Zuschuss in Höhe von 500€ beantragen für die Ausbildung seiner Übungsleiter.

jetzt ist es in meinem Fall aber so, dass wir aufgrund der Große des Vereins die Kosten erst mal selbst tragen und der Verein dann den Zuschuss beantragen kann und das dann wieder an uns neue Übungsleiter auszahlt.

Da unser Vorstand eh Land unter hat, versuche ich da zu unterstützen.
Es besteht die Sorge, dass es dem Verein irgendwie steuerrechtlich auf die Füße fallen könnte, wenn er Geld für die Ausbildung an die Mitglieder auszahlt.

Bei der Finanzverwaltung habe ich schon den Hinweis bekommen, dass das alles in den ideellen Bereich fällt und damit Steuerfrei ist.

Meine Frage wäre, weiß jemand wo das steht.
Es gibt doch sicher einen Paragraphen wo steht.

Ich würde gerne eine fertiges Paket schnüren, mit Anträgen etc. und einem Zettel auf dem wasserdicht steht, dass es keine bedenken hinsichtlich der Versteuerung gibt.
Der Verein ist gemeinnützig und ein reiner Sportverein.

Grüße aus dem Oberbergischen
Boris



Edited 2 time(s). Last edit at 05.06.2023 by boris.

Re: Übungsleiter-Offensive und Steuern
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2023

Hier gelten die allgemeinen Regelungen für die betriebliche Aus- und Weiterbildung. Wenn die Ausbildung überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt, kann er die Kosten als Betriebsausgaben abziehen.
Konkret heißt das hier: Der Übungsleiter wird später tatsächlich für den Verein tätig.

Re: Übungsleiter-Offensive und Steuern
von: boris ()
Datum: 05.06.2023

Danke dir.
Ja wir werden auch tatsächlich für den Verein tätig.

Kannst du mir sagen wo ich diese Regelungen finde?
ich weiß, das ist sicherlich ne blöde Frage, aber ich steige gerade erst in das Thema ein.

Kosten fallen ja in unserer Konstellation erst mal keine für den Verein an. Wir finanzieren es vorab privat und der Verein kann dann die Förderung beantragen und den Betrag dann an uns Mitglieder wieder auszahlen.

Irgendwer kam mit so einem Satz: "Oh da muss man vorsichtig sein, wenn das von Privatpersonen bezahlt wird und dann vom Verein erstattet wird..."

Der KSB meinte es wäre genau so als ob wir Material kaufen und uns das erstatten lassen.

Re: Übungsleiter-Offensive und Steuern
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2023

Spezielle Regelungen dazu gibt es nicht. Die Ausbildungkosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
wenn die Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst sind und sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zur Unternehmenstätigkeit stehen. Dabei ist die betriebliche Veranlassung noch relativ einfach prüfbar, denn kein Unternehmer leistet als ordentlicher Kaufmann Zahlungen einfach so aus Spaß an der Freude. Beim wirtschaftlichen Zusammenhang zur Unternehmertätigkeit geht es jedoch um die Frage: Wem nutzt die Weiterbildung? Überwiegt der eigenbetriebliche Vorteil oder der private Persönlichkeitsgewinn beim Arbeitnehmer?

Dann können die Kosten problemlos erstattet werden. Hier gilt das Gleiche wie für andere Aufwendungen, die jemand für den Verein tätigt.

Re: Übungsleiter-Offensive und Steuern
von: boris ()
Datum: 05.06.2023

Das klingt gut.
Weisst du zufällig wo das im Steuerrecht steht? bzw. wonach ich suchen muss?

Dann druck ich das noch aus und dann sind wir auf der sicheren Seite



Edited 1 time(s). Last edit at 05.06.2023 by boris.

Re: Übungsleiter-Offensive und Steuern
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2023

M.E. gibt dazu keine eigene gesetzliche Regelung. Es gelten die allgemeinen Abgrenzungskriterien zu betrieblicher und privater Veranlassung.