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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zwei Vereine, Eine Veranstaltung
von: MoPo ()
Datum: 01.06.2023

Hallo Herr Pfeffer,
wir haben als Musikverein zusammen mit einem anderen Musikverein ein Pfingstfest veranstaltet. Die beiden Orchester haben auch gespielt. Eintrittspreise wurden keine verlangt. Es wurden nur Getränke und Kuchen verkauft. Die Einnahmen und Ausgaben werden 50:50 geteilt.
Ich stelle mir aktuell die Frage, wie ich das in der Buchhaltung am besten darstelle.
Meine Idee war es bisher 50 % der Kosten die wir bezahlt haben, dem anderen Verein in Rechnung zu stellen. Da wir Umsatzsteuerpflichtig sind, muss ich in der Rechnung 19 % Umsatzsteuer ausweisen. Jedoch haben wir wiederum Eingangsrechnungen in der keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Ist dies so korrekt oder würde es hier eine andere Möglichkeit geben, die Geschäftsvorfälle nachzubilden?

Vielen Dank schonmal für die Beantwortung der Frage!

Re: Zwei Vereine, Eine Veranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 01.06.2023

Das Weiterberechnen ist sicher die einfachste Möglichkeit, die Kosten und Erträge zu teilen. Dass die berechneten Leistungen dann umsatzsteuerpflichtig sind, lässt sich leider nicht vermeiden.