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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuerabzug für Kauf der Tombolalose - Warenzukauf
von: Luis P. ()
Datum: 15.05.2018

Aus den Einnahmen aus unserer angemeldeten Tombola (gemeinnützig, steuerlich genehmigt, Zweckbetrieb) führe ich 7 % USt ab.

Für den "Erwerb der Sachgewinne" kann ich meines Wissens keine Vorsteuer holen -

1) oder ist hier zu unterscheiden, ob ich

tatsächlich zukaufe

- oder nur eine erhaltene Rechnung buche um die Kosten gleich als Spende gegenzubuchen? (Also Rechnung gegen Zuwendungsbestätigung)

2) Kann ich aus der Rechnung für die Röllchenlose die Vorsteuer ziehen ?

Herzlichen Dank!

Re: Vorsteuerabzug für Kauf der Tombolalose - Warenzukauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.05.2018

1) oder ist hier zu unterscheiden, ob ich tatsächlich zukaufe oder nur eine erhaltene Rechnung buche um die Kosten gleich als Spende gegenzubuchen?

# Hier gilt nichts anderes. Wer meint, hier läge keine regüläre Rechnung vor, missversteht, was eine Aufwandsspende ist.

2) Kann ich aus der Rechnung für die Röllchenlose die Vorsteuer ziehen ?

# Es handelt dabei ja um Kosten der Lotterie? Also ja.