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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Essen für TN oder Auftragnehmer
von: Ausdrucksreich e. V. ()
Datum: 15.05.2023

Hallo liebes Forum.

Wir sind ein kleiner Kulturverein und ich hab seit vergangenem Jahr die Buchhaltung übernommen.
Jetzt hab ich ein paar Detailfragen, bei denen ich bisher nicht so recht fündig werde.

Es geht um Essen.

Folgender Fall A

Wir machen ein Theaterprojekt im Rahmen des Deutschunterrichts. Alle Schüler der 10a sind verpflichtet mitzumachen, es wird ein Stück aus dem Lehrplan erarbeitet.
(Wir sind also im 6500er Bereich der USt-freien Zweckbetriebe im SKR49)

Weil die Schüler*innen der 10a ganz toll mitgemacht haben, holen wir ein Eis für alle.
Wie betrachte ich die Ausgaben für Teilnehmer*innen (weder Mitarbeiter noch Vereinsmitglieder)?

Und vor allem: In welches Konto im SKR49 buch ich das?


Anderer Essens-Fall B:

Wir machen ein Theaterprojekt. Es ist eine stinknormale, freie Produktion. (6000er Bereich)
Wir bekommen Geld von Stadt und Land und stellen ein Theaterstück her.
Die Beteiligten sind keine Vereinsmitglieder. Sie haben mit dem Verein persönlich auch nichts zu tun.
Sie sind natürlich auch keineswegs angestellt. Es sind alles Freiberufler (Regie, Bühnenbild, Schauspieler),
die gegen Rechnung arbeiten - wir sind für sie ein (netter) Auftraggeber unter vielen.

Für die Proben stellen wir ein paar Kästen Sprudel, Filterkaffee und viele Butterbrezeln bereit.
Und für die Premierenparty gibts 3 Flaschen Sekt, 3 Flaschen alkoholfreie Alternative (Cola)
und 1 Partypizza. Das alles für die Künstler im Projekt.

Wie behandele ich das?
Und was wäre das richtige Konto? 6345? 6346? 6305?

Ich würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.

Gibts vielleicht Menschen mit Erfahrungen in diesen Bereichen?

Ich find sonst nur was zu irgendwelchen Vereinsfesten oder Vereinsgaststätten.

Aber so ein „Vereinsleben“ machen wir gar nicht.
Der Verein ist einfach nur die Rechtsform, um Projekte im Jugend- und Kulturbereich zu realisieren, und zwar immer dann, wenn dafür Fördergelder fließen (Für uns gelten eigentlich immer die ANbest-P).

Vielen Dank und liebe Grüße

NL



Edited 1 time(s). Last edit at 15.05.2023 by Ausdrucksreich e. V..

Re: Essen für TN oder Auftragnehmer
von: pfeffer ()
Datum: 15.05.2023

Wir machen ein Theaterprojekt im Rahmen des Deutschunterrichts. Alle Schüler der 10a sind verpflichtet mitzumachen, es wird ein Stück aus dem Lehrplan erarbeitet.
(Wir sind also im 6500er Bereich der USt-freien Zweckbetriebe im SKR49)
Und vor allem: In welches Konto im SKR49 buch ich das?

# Diese Verpflegung fällt in den Zweckbetrieb (wie die Einnahmen aus der Veranstaltung).

Für die Proben stellen wir ein paar Kästen Sprudel, Filterkaffee und viele Butterbrezeln bereit.
Und für die Premierenparty gibts 3 Flaschen Sekt, 3 Flaschen alkoholfreie Alternative (Cola)
und 1 Partypizza. Das alles für die Künstler im Projekt.
Wie behandele ich das?
Und was wäre das richtige Konto? 6345? 6346? 6305?

# Das sind Annehmlichkeiten im Rahmen von Arbeitseinsätzen und werden wie Sachlohn behandelt.

Re: Essen für TN oder Auftragnehmer
von: Ausdrucksreich e. V. ()
Datum: 17.05.2023

Vielen Dank!

Und in welche SKR49 Buchungskonten fällt das dann?

Nochmals merci und liebe Grüße

Re: Essen für TN oder Auftragnehmer
von: pfeffer ()
Datum: 18.05.2023

Da gibt es wieder mal keine Spezialkonten im SKR 49.