Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.04.2018
> Also verstehe ich das richtig, dass wenn die monatliche Zahlung den Verwendungszweck „Pflege
Sportanlage“ enthält eine Gegenleistung unterstellt wird, auch wenn es keine Vereinbarung gibt was darunter zu verstehen ist.
# "Pflege der Sportanlagen" ist in jedem Fall als Leistung zu verstehen. Dann liegt ein Leistungstausch vor. Auf eine besondere Vereinbarung kommt es nicht an, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse.
> Und ist dann also auch eine Nachzahlung für vergangene Jahre problematisc, also wird damit die
Ehrenamtspauschale versagt?
# Grundsätzlich gilt für zurückliegende Zeiträume das Gleiche.
> Wegen den mäharbeiten - der Rasenmäher wird von der Gemeinde gestellt und kann genutzt werden.
# Das spricht stark gegen eine selbstständige Tätigkeit.