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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sportkleidung - finanziert durch Mitglieder
von: Chrira ()
Datum: 16.04.2018

Hallo zusammen,

in einem Sportverein, in dem einheitliche Vereinskleidung im Tanzsport für Meisterschaften genutzt wird,
wurde die Vereinskleidung durch den Verein gekauft und zum Selbstkostenpreis an die Mitglieder verkauft, die die dann bei Auftritten nutzt.

Über die Gesamtaufwendungen wurde ein Zahlung an den Lieferanten ausgeführt, der eine Rechnung an den Verein gestellt und die Kleidung wurde an die Mitglieder verkauft und eine Einzahlung generiert.

Wie wird das korrekt verbucht?

Als Durchlaufender Posten, als Einnahme und Ausgabe, und welchem Bereich ist das zuzuordnen?

Vielen Dank.

Re: Sportkleidung - finanziert durch Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.04.2018

Da die Sportkleidung nicht im Namen und auf Rechnung der Mitglieder gekauft wurde, handelt es sich um keinen durchlaufenden Posten. Wegen des buchhalterischen Saldierungsverbotes müssen Kauf und Verkauf erfasst werden.
Ich sehe hier keinen Zweckbetrieb, weil eine Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern besteht. Es fällt also in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.