Re: Verbuchung Sachspende (Grundstück)
von: pfeffer ()
Datum: 09.05.2023
Die Erfassung muss im Anlagevermögensbereich erfolgen. Die Anschaffung als Aufwand zu buchen, macht ja keinen Sinn. Ein Zuordnung zu den steuerlichen Bereichen erfolgt erst über die Abschreibungen. Die Anlagenbuchung ist also zunächst ohne Bereichszuordnung.
Es wird also gebucht: Grundstücke/Gebäude (1er Bereich) gegen Sachspenden.