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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einnahme der kulturelle Veranstaltung
von: Naoko ()
Datum: 03.05.2023

Wir veranstalten die kulturelle Veranstaltungen und der Eintritt ist frei. Und die Künstler bekommen ein festes Honorar von uns.
Wenn die Gäste uns freiwillig ein paar Euro als Spende geben, sollten wir zu diesen Einnahmen mit 7% Umsatzsteuer buchen (ZB) oder als Spende buchen (IB)?

Re: Einnahme der kulturelle Veranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 04.05.2023

Wenn die Spenden tatsächlich freilwillig sind (d.h. der Eintritt auch ohne Spende möglich ist), sind diese Zahlungen "freigebige Zuwendungen" und keine Leistungsentgelte. Sie sich also nicht umsatzsteuerbar.