Fragen zur Zuwendungsbestätigung
von: Heinzelmaennchen ()
Datum: 31.03.2018
Hallo,
wir haben als noch neuer gemeinnütziger Verein (Gründung im Januar 2018) unseren Feststellungsbescheid bekommen (Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über dle gesonderteFeststellung der Einhal-
tung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO) und dürfen nun ja auch Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Können wir nun ganz einfach das Formular 034122 unter Formulare-bfinv.de dafür nutzen oder muss der Text der Bestätigung angepasst werden?
Falls wir ihn nutzen können:
Muss das obere Feld (Wir sind für den Veranlanungszeitraum XX von der Steuer befreit) leer bleiben und nur das untere (Einhaltung der Vorraussetzungen festgestellt) ausgefüllt werden bis wir einen Freistellungsbescheid bekommen, sehe ich das so richtig?
Und da wir laut Feststellungsbescheid auch für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen austellen dürfen, muss da ganz unten das Feld nicht angekreuzt werden oder?
Danke schonmal im vorraus, Dirk