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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Balkonsolarkraftwerk verbuchen
von: Martin100 ()
Datum: 03.05.2023

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir sind ein Motorsportbootverein mit Bootsliegeplätzen und wollen uns ein kleines "Balkon Solarkraftwerk" anschaffen (ohne Einspeisung ins öffentliche Netz).

Allerdings legen wir immer einen Teil unser Stromkosten auf die Mitglieder und auch manchmal auf Gastlieger um (jeweils nach deren Verbrauch am Liegeplatz) und generieren somit "Einnahmen" aus der Stromkostenweitergabe, die ich im Zweckbetrieb verbuche. Unsere Gesamt Stromrechnung steht dem als Ausgabe auch im Zweckbetrieb gegenüber.

Die Stromerzeugung durch das Balkonkraftwerk ist so geringfügig, dass unsere Stromausgaben weiter die Einnahmen übersteigen. Wir verringern durch Solar quasi nur unseren eigenen Stromverbrauch im Clubhaus etc. Müssen wir den selbst erzeugten Strom dennoch buchhalterisch abbilden? Wenn die Frage hier den Forumsrahmen sprengen sollte, gerne auch als Individualberatung...Mit freundlichen Grüßen

Re: Balkonsolarkraftwerk verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2023

Selbsterzeugter Strom wird buchhalterisch nicht abgebildet. Lediglich die Abschreibung der Anlage wird erfasst.