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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsausflug
von: Till ()
Datum: 02.05.2023

Hallo,

es findet sich in der Literatur der Hinweis, dass pro Mitglied max. 40 bzw. 60€ für Aufmerksamkeiten wie z.B. Zuschuss zum Vereinsausflig verwendet werden dürfen, ohne gegen das Gebot der Selbstlosigkeit zu verstoßen.

Woraus darf dieser betrag finanziert werden? Überschuss steuerpflichtiger Geschaäftsbetrieb oder auch aus Spenden?

Vielen Dank

Re: Vereinsausflug
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2023

Diese Zuwendungen dürfen aus allen Mittel finanziert werden, also auch aus zweckgebundenen.