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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Benefizveranstaltung
von: Sören ()
Datum: 22.03.2018

Hallo Herr Pfeffer,

ich hätte eine Frage bzgl. der Versteuerung bzgl. Weiterreichung des Erlös an eine Einzelperson.
Wie bereits im IWW Vereinsbrief - Artikel vom 11.01.2010 erläutert
Auszug hierbei
"Für Zuwendungen an Einzelpersonen gelten besondere Regelungen
Vereine, die nach ihrer Satzung nicht die Mildtätigkeit fördern (zum Beispiel Musik- oder Sportvereine), dürfen keine Zuwendungen an Einzelpersonen geben. Solche Vereine dürften die Erlöse aus einer Benefizveranstaltung, zum Beispiel für Katastrophenopfer, also nicht direkt an die Betroffenen weiterreichen. Hier käme aber eine zweckgebundene Zuwendung an eine mildtätige Organisation in Frage. "

wäre meine Frage ob dann überhaupt die Möglichkeit den Erlös an eine Einzelperson weiterzureichen, wenn keine Mildtätigkeit lt. Satzung geregelt wäre, besteht?
Wie wäre hier ggf. eine Lösungsvorschlag ? Satzungsänderung ?
Vielen Dank.

Re: Benefizveranstaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.03.2018

wäre meine Frage ob dann überhaupt die Möglichkeit den Erlös an eine Einzelperson weiterzureichen, wenn keine Mildtätigkeit lt. Satzung geregelt wäre, besteht?

Nein, das wäre gemeinnützigkeitsschädlich.

Ich sehe da nur folgende Lösung:
Der Verein sammelt das Geld im Namen der betreffenden Person. Er kann dann natürlich keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Als durchlaufender Posten geht das nicht in die Gewinnermittlung des Vereins ein.