Benefizveranstaltung
von: Sören ()
Datum: 22.03.2018
Hallo Herr Pfeffer,
ich hätte eine Frage bzgl. der Versteuerung bzgl. Weiterreichung des Erlös an eine Einzelperson.
Wie bereits im IWW Vereinsbrief - Artikel vom 11.01.2010 erläutert
Auszug hierbei
"Für Zuwendungen an Einzelpersonen gelten besondere Regelungen
Vereine, die nach ihrer Satzung nicht die Mildtätigkeit fördern (zum Beispiel Musik- oder Sportvereine), dürfen keine Zuwendungen an Einzelpersonen geben. Solche Vereine dürften die Erlöse aus einer Benefizveranstaltung, zum Beispiel für Katastrophenopfer, also nicht direkt an die Betroffenen weiterreichen. Hier käme aber eine zweckgebundene Zuwendung an eine mildtätige Organisation in Frage. "
wäre meine Frage ob dann überhaupt die Möglichkeit den Erlös an eine Einzelperson weiterzureichen, wenn keine Mildtätigkeit lt. Satzung geregelt wäre, besteht?
Wie wäre hier ggf. eine Lösungsvorschlag ? Satzungsänderung ?
Vielen Dank.