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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchung von Kostümen
von: XFC ()
Datum: 02.05.2023

Guten Tag zusammen,

wir, ein gemeinnütziger e.V. im Bereich des Tanzsportes, wollen für unsere Tänzer nun Kostüme anschaffen. Die Kostüme kosten pro Person ~700€, 50% müssen bei Bestellung angezahlt werden. Die Kostüme werden gegen eine Kaution i.H.v. 300€ ausgegeben.

Ein Teil der Kaution soll zur Anzahlung der Kostüme genutzt werden, der Rest ausMitgliedsbeiträgen und aus Einnahmen, welche unterjährig dazukommen (feste planbare Einnahmen).

1) Darf ich die Kaution nutzen, oder muss ich diese wie bei einer Wohnungsmietkaution separat beiseite legen?
2) Wie verbuche ich die Kaution? Ist es eine Einnahme im Zweckbetrieb oder muss ich das irgendwo als sonstige Verbindlichkeit erfolgsneutral buchen?

Re: Verbuchung von Kostümen
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2023

1) Darf ich die Kaution nutzen, oder muss ich diese wie bei einer Wohnungsmietkaution separat beiseite legen?

# Hier gibt es anders bei Mietverträgen keine Auflagen.

2) Wie verbuche ich die Kaution? Ist es eine Einnahme im Zweckbetrieb oder muss ich das irgendwo als sonstige Verbindlichkeit erfolgsneutral buchen?

# Die Kaution ist wie ein Darlehen zu buchen, als erfolgsneutral im Bestandsbereich (Verbindlichkeiten)