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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
SKR49 Buchung Spende mit Kreditkarte + Disagio
von: Carsten ()
Datum: 24.04.2023

Hallo!

Ich führe die Buchhaltung in meinem Verein über den SKR49.
Auf der Webseite meines Vereins werden mehrere Zahlungsmöglichkeiten für Spenden angeboten - unter anderen auch die Kreditkarte. Die Abwicklung findet über den Zahlungsdiensteleister micropayment GmbH statt. Dadurch fallen auch Entgelte an.

Jetzt stehe ich zum ersten Mal vor der folgenden Situation:
Eine Privatperson hat uns 35 EUR gespendet und dies über ihre Kreditkarte abgewickelt. Auf dem Bankkonto des Vereins kommen natürlich wegen dem dann sofort fälligen Disagio nur 33,95 EUR an, so dass ich folgendermaßen gebucht habe (SKR49):

SOLL Bankkonto 945 - 33,95 EUR
SOLL Nebenkosten Geldverkehr 4712 - 1,05 EUR
AN
HABEN Erhaltene Spenden 3220 - 35,00 EUR.

Unglücklicherweise will die Vereinssoftware nun keine Spendenbescheinigung über 35,00 EUR, sondern nur über 33,95 EUR ausstellen. Das kann aber meines Erachtens nicht sein.

Bevor ich mich nun auf eine weitere Diskussion mit dem Support der Vereinssoftware einlassen, würde ich gerne folgendes wissen:

a) Ist mein oben wiedergegebener Buchungssatz richtig?
b) Micropayment (Zahlungsdiensteabwickler) stellt CSV-Dateien zur Verfügung, die zwar den "Sachverhalt" enthalten aber aus meiner Sicht für die Buchhaltung nicht verwendbar sind, da es sich hierbei nicht um "rechtsgültige Unterlagen" handelt (im Gegensatz zum originalen Kontoauszug der Bank).
c) Bisher spricht der Support der Vereinssoftware von einem "Nebenbuch" für die Buchhaltung. Das habe ich zwar noch nie gehört ;)), aber: Könnte das für mich relevant sein?

Danke schön!

Liebe Grüße,
Carsten

Re: SKR49 Buchung Spende mit Kreditkarte + Disagio
von: pfeffer ()
Datum: 24.04.2023

a) Ist mein oben wiedergegebener Buchungssatz richtig?

# Da hätte ich gar keine Bedenken.

b) Micropayment (Zahlungsdiensteabwickler) stellt CSV-Dateien zur Verfügung, die zwar den "Sachverhalt" enthalten aber aus meiner Sicht für die Buchhaltung nicht verwendbar sind, da es sich hierbei nicht um
"rechtsgültige Unterlagen" handelt (im Gegensatz zum originalen Kontoauszug der Bank).

# Sie haben ja den endgültigen Kontoauszug. Von daher ist die Datei des Zahlungsdienstleistes nicht erforderlich. Paypal-Daten z.B. werden übrigens anerkannt.

c) Bisher spricht der Support der Vereinssoftware von einem "Nebenbuch" für die Buchhaltung. Das habe ich zwar noch nie gehört ;)), aber: Könnte das für mich relevant sein?

# Das sehe ich nicht.