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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschaftssteuererklärung, Anlage ZVE?
von: LuHa ()
Datum: 02.04.2023

Hallo zusammen,

unser gemeinnütziger e.V. ist dieses Jahr wieder dran mit Körperschaftssteuererklärung. Für 2022 haben wir im Zweckbetrieb 33.029,- Einnahmen vs. 93.756,- Ausgaben (=Verlust von 60.726) und im wG 8.750,- Einnahmen vs. 0,- Ausgaben (bzw. könnte man hier noch etwa 1.500,- einrechnen, haben wir aber nie gemacht, da es für uns steuerlich bislang unerheblich war), d.h. einen Gewinn von 8.750,-€. Über beide Betriebe haben wir also einen Umsatz von ca. 42.000,-.

Folgende Fragen:
1) Sehe ich es richtig, dass wir dennoch *nicht* gewerbesteuerpflichtig sind (da wir im wG < 45T€ Einnahmen haben)?
2) Dennoch fordert das Finanzamt von uns die Anlage ZVE. Wieso? Bislang haben wir stets den Hauptdruck KSt1 und die Anlage Gem abgegeben.
3) Zur Umstatzsteuerpflicht: ca. 22.400,-€ der Einnahmen sind aufgrund §4 Nr. 20a UStG USt-befreit, d.h. wir sind insgesamt nicht USt-pflichtig, korrekt? Wo gebe ich die Befreiungen gemäß § 4 Nr. 20a UStG in der Körperschaftssteuererklärung denn an?

Danke und Gruß
LuHa

Re: Körperschaftssteuererklärung, Anlage ZVE?
von: pfeffer ()
Datum: 02.04.2023

1) Sehe ich es richtig, dass wir dennoch *nicht* gewerbesteuerpflichtig sind (da wir im wG < 45T€ Einnahmen haben)?

# Ganz richtig.

2) Dennoch fordert das Finanzamt von uns die Anlage ZVE. Wieso? Bislang haben wir stets den Hauptdruck KSt1 und die Anlage Gem abgegeben.

# Die wird bei Elster automatisch angefügt. Es müsse in diesem Fall dort keine Angaben gemacht werden.

3) Zur Umstatzsteuerpflicht: ca. 22.400,-€ der Einnahmen sind aufgrund § 4 Nr. 20a UStG USt-befreit, d.h. wir sind insgesamt nicht USt-pflichtig, korrekt?

# Ja.

Wo gebe ich die Befreiungen gemäß § 4 Nr. 20a UStG in der Körperschaftssteuererklärung denn an?

# Gar nicht; das käme nur in die Umsatzsteuererklärung, wenn das Finanzamt eine haben will.

Re: Körperschaftssteuererklärung, Anlage ZVE?
von: LuHa ()
Datum: 02.04.2023

Vielen Dank für die schnelle und beruhigende Erklärung!