Re: Sachspende - Verkürzte Geldspende - Geldspende
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2023
Dadurch dass wir die Getränke verkaufen (wirtschaftlicher Bereich) ist eine Zuwendungsbescheinigung für die Sachspende nicht möglich, oder?
# Ganz richtig. Es handelt sich ja um keine zweckgebundene Mittelverwendung.
2) Sofern der Getränkelieferant auf Begleichung der Rechnung verzichtet, handelt es sich um eine verkürzte Geldspende und ich kann eine Zuwendungsbescheinigung für eine Geldspende ausstellen, oder?
# Ja, allerdings müssen die Spendenmittel zweckgebunden verwendet werden. Es muss also ein mindestens ein Ertrag in Höhe der Spende aus den Verkäufen fließen, der dann zweckgebunden verwendet wird. Dazu gehört aber auch die Weitergabe an andere gemeinnützige Organisationen.
3) Alternativ bezahlen wir die Rechnung und der Getränkelieferant überweist uns den Rechnungsbetrag als Geldspende. Auch hier kann ich eine Zuwendungsbescheinigung für Geldsppende ausstellen.
# Ja, das macht keinen Unterschied zu 2.
In der Buchhaltung spreche ich natürlich unterschiedliche Konten an.
# Ja, bei den Finanzkonten (Verrechnungskonto statt Bank/Kasse)
Aber ich sehe das richtig, dass ich in beiden Varianten die Spenden im ideelen Bereich verbuche, den gleichen Betrag in den Zuwendungsbescheinigungen bescheinige und die Getränke bedenkenlos verkaufen kann?
# Ja, aber wie gesagt muss ein Erlöse mindestens in Höhe der Spende im ideellen Bereich verbleiben.
Mir ist derzeit nicht ganz klar, in welchem Fall die Variante 3 zu bevorzugen ist, wenn vorab klar ist, dass der Getränkelieferant seine Waren spenden möchte.
# Die Variante 3 hat den Vorteil, dass die Gefahr der Nachprüfung durch das Finanzamt geringer ist, weil es sich um eine echte Geldspende handelt.