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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuerabzug bei Zwekbetrieb
von: Wine ()
Datum: 21.10.2017

Hallo Herr Pfeffer, als gemeinnütziger, musizierender Verein haben wir für unser Konzert (Zweckveranstaltung) Aufwendungen für den Druck von Plakaten, Programmen und Eintrittskarten. Kann ich die ausgewiesene MwSt der Druckerei als Vorsteuer geltend machen ?

Re: Vorsteuerabzug bei Zwekbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.10.2017

Ja, wenn Sie umsteuerpflichtige Einnahmen, z.B. Eintrittsgelder haben, d.h. nicht die Kleinunternehmeroption gewählt haben.