Re: Vereinskleidung
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2023
Wenn die Kleidung nur im Verein genutzt wird, gibt es keine spezielle Wertgrenze. Natürlich muss der Preis im Rahmen des Üblichen bleiben (also kein Luxus).
Grundsätzlich müsste aufgeteilt werden. Weil das aber ertrags- und umsatzsteuerlich ohne Bedeutung bleiben wird, ist das praktisch nicht unbedingt erforderlich.