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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinskleidung
von: kassenwart2023 ()
Datum: 11.03.2023

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vereinskleidung.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und möchten alle Mitgliedern Jacken mit unserem Vereinslogo bezahlen.

Muss ich eine Wertgrenze beachten?

Buche ich das im ideellen Bereich unter Vereinsausstattung oder im Zweckbetrieb unter Vereinsausstattung?

Vielen Dank.

Re: Vereinskleidung
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2023

Das hängt beides von der Nutzung der Kleidung ab:
- Nur für den Verein oder auch privat?
- Für Veranstaltungen mit Einnahmen (= Zweckbetrieb) oder ohne (= ideller Bereich)?

Re: Vereinskleidung
von: kassenwart2023 ()
Datum: 11.03.2023

Die Kleidung soll natürlich nur zu unseren Veranstaltungen getragen werden.

Wir haben Verstaltungen mit Einnahmen aber auch andere Veranstaltungen die ohne Einnahmen sind und unseren Zweckbetrieb dienen.

Muss ich es dann eventuell prozentual aufteilen?

Re: Vereinskleidung
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2023

Wenn die Kleidung nur im Verein genutzt wird, gibt es keine spezielle Wertgrenze. Natürlich muss der Preis im Rahmen des Üblichen bleiben (also kein Luxus).
Grundsätzlich müsste aufgeteilt werden. Weil das aber ertrags- und umsatzsteuerlich ohne Bedeutung bleiben wird, ist das praktisch nicht unbedingt erforderlich.