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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufteilung gemischt genutztes AV
von: Ninja2907 ()
Datum: 10.03.2023

Hallo Zusammen,

wir bauen derzeit bei uns im Verein eine Boulderhalle. Diese wird im Anschluss über Eintritt sowohl den Mitgliedern (vergünstigt) als auch den Nichtmitgliedern zugänglich sein. Ich würde prinzipiell daher sämtliche Kosten im Zusammenhang des Boulderbetriebs sowie die Abschreibung nach dem prozentualen Verhältnis der Eintritte auf den Zweckbetrieb und den wiGB verteilen.

Jetzt wird die Boulderhalle jedoch sicherlich auch für die Jugendarbeit verwendet. Gruppenstunden könnten auch in der Boulderhalle abgehalten werden. Die Jugendgruppe findet einmal wöchentlich außerhalb der Ferien statt. Soweit mir bekannt ist, fällt die Jugendarbeit unter den ideellen Bereich. Kann ich das vernachlässigen oder muss auch ein Teil der Kosten der Boulderhalle im ideellen Bereich gebucht werden?

Wenn ja, was wäre hier ein geeigneter Aufteilungsmaßstab? Eintrittsgelder kann ich hier ja nicht verwenden, da die Jugendgruppe die Halle natürlich kostenlos nutzt. Im Endeffekt ist es im Verhältnis zum Zweckbetrieb und wiGB wirklich verschwindend gering, aber ich möchte auch nichts falsch machen, da die Summen nicht unerheblich sind.

Ich habe hierzu noch keinen geeigneten Forenbeitrag gefunden.

Viele Grüße
Nina

Re: Aufteilung gemischt genutztes AV
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2023

Bei Hallen und Anlagen wird typischerweise ein zeitlicher Maßstab für die Aufteilung genutzt. Dabei muss aber die mögliche Nutzungszeit reallistisch angesetzt werden (also z.B. nicht nach Mitternacht).
Es gibt dazu auch ein einschlägiges Urteil des BFH (Sporthalle).

Re: Aufteilung gemischt genutztes AV
von: Ninja2907 ()
Datum: 10.03.2023

Ein zeitlicher Maßstab ist jedoch meines Erachtens schwierig. Wenn du Boulderhalle geöffnet hat, bouldern ja dort sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder zeitgleich. Lediglich für die Jugendgruppe könnte ich einen Zeitraum ermitteln, wann diese die Halle benutzen. Aber auch da wird es so sein, dass zeitgleich andere Leute in der Boulderhalle sind. Die Boulderhalle wird für die Öffentlichkeit nicht geschlossen, nur weil die Jugendgruppe ebenfalls dort ist.

Oder habe ich Sie missverstanden?

Viele Grüße
Nina

Re: Aufteilung gemischt genutztes AV
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2023

Dann müsste man eine kombinierte zeitliche und räumliche Aufteilung vornehmen. Ich denke, hier genügt aber eine grobe Schätzung.