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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
EÜR-Buchführung mit Excel ???
von: Taunusmann ()
Datum: 07.03.2023

Hallo,
es gibt unterschiedliche Meinungen zu dem nicht ganz unwichtigen Problem.
Darf man oder darf man nicht?
Gruß
Dieter

Re: EÜR-Buchführung mit Excel ???
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2023

Man darf eine Tabellenkalkulation benutzen, aber:
- nür bei EÜR. nicht bei Bilanzierung
- nur für die "überobligatorische" Aufzeichnungen, also nicht für Urspungsbelege wie z.B. Tageskassenberichte oder Fahrtenbücher.
Der Grund: Es gilt nach § 146 Abs. 5 AO: "Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen ...". Diese sog. Ursprungsbelege müssen in unveränderbarer Form vorliegen.

Re: EÜR-Buchführung mit Excel ???
von: LuHa ()
Datum: 08.03.2023

Hallo,

ich war bzw. bin in zwei Vereinen mit Jahresetats um 100T€ tätig, die beide nicht bilanzieren (da unter 60T€ Gewinn und unter 600T€ Umsatz) und mache die Kassenbuchführung seit jeher mit Excel (ohne Doppik).

Ich bin immer wieder überrascht, wenn ich hier im Forum lese, dass die meisten Vereine eine Buchhaltungssoftware verwenden und doppelte Buchhaltung nutzen - die wenigsten davon werden m.E. bilanzieren müssen. Persönlich sehe ich keinen Nachteil bei einer Lösung mit Excel und versuche immer wieder (vorteilsfrei) zu verstehen, wieso sich viele andere dem m.E. nicht notwendigen Mehraufwand aussetzen. Vielleicht kann ja der/die eine oder andere mal etwas zu den Hintergründen schreiben...?

Danke und Gruß

Re: EÜR-Buchführung mit Excel ???
von: Mieze ()
Datum: 10.03.2023

Hallo,
ich mache unsere Buchhaltung ebenfalls mit Excel. Wenn der Jahresabschluss (EÜR) erstellt ist, wird alles als PDF-Datei gespeichert.

In meinen Jahren im Steuerbüro hatten wir Vereine, die ihre Buchhaltung mit Excel erfasst haben. Wir haben die Buchungen dann geprüft und aus den Summen den Jahresabschluss und die Erklärungen erstellt. Es gab darunter auch einen Verein, der Zuschüsse vom Senat bekam, da wurde nie beanstandet, dass die Grunderfassung mit Excel gemacht wurde.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate