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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagenbildung
von: Henri ()
Datum: 24.08.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich bin mit meiner Rücklagenbuchung weiter und benötige doch noch mal generelle Hilfestellung bei der Rücklagenbildung. Wenn ich das richtig verstehe, darf ich 10% der "Umsatzerlöse" (Mitgliedsbeiträge und Spenden) im idellen Bereich in die freie Rücklage packen sowie 10% des Jahresergebnisses des Zweckbetriebs sowie des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

Ein Jahresergebnis sieht z.B. folgendermaßen aus: ideeller Bereich 3.000 Euro und Zweckbetrieb 2.000.
Ich würde gerne das komplette Ergebnis in Höhe von 5.000 Euro in die freie Rücklage packen.

Die Mitgliedsbeiträge plus Spenden im ideellen Bereich betragen 200.000, d.h. ich dürfte maximal 10% von diesen 200.000 = 20.000 plus 10% von 2.000 = 200 also gesamt 22.000 in die freie Rücklage packen.

Wenn ich jetzt mein Jahresergebnis von 5.000 Euro komplett in die freie Rücklage packe würde das Finanzamt also nicht meckern oder sehe ich das falsch?

Gruß Henri

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.09.2017

Nein, da kann es keine Bedenken geben.