Re: Unterscheidung zwischen ideelem Bereich und Zweckbetrieb- Probenwochenende u.ä.
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2023
Zweckbetrieb setzt immer wirtschaftliche Einnahmen voraus. Die Ausgabe werden der Verwendung entsprechend zugeordnet.
Die Zahlungen der Mitglieder für ein Probenwochenende (zum Zweck intensiveren Übens) -Zweckbetrieb?
# Ja, weil wirtschaftlich (Gegenleistung)
- Der Beitrag an den Kreischorverband- Ideel?
# Ja, ideell
- Der Kauf eines Instrumentes für Proben und Auftritte - Ideel?
# Kommt auf die Verwendung an. Wenn für Auftritt (Gagen. Eintrittsgelder), dann Zweckbetrieb. Wahrscheinlich muss hier zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb aufgeteilt werden.
- Der Beitrag für den Jugendherbergsverbund + die Zahlung an die Jugendherberge bei einem Probenwochenende - Zweckbetrieb?
# Wurde dort Einnahmen erzielt?
- Chorleiterhonorar sowie Bezahlung einer Pianistin bei einem unentgetlichen Auftritt- beides Ideel?
# Kommt auf die Verwendung an. Wahrscheinlich muss hier zwischen ideellem Bereich und Zweckbetrieb aufgeteilt werden.