Gemeinnütziger Tierschutzverein - Tierarztrechnungen erstatten
von: Chaoskugel ()
Datum: 02.07.2017
Hallo zusammen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe die Buchhaltung unseres Tierschutzvereins übernommen. Da es nicht weltbewegend viel ist, habe ich mich zur EÜR entschieden.
Allerdings stellen mich die belege vor 2 fragen.
1. Belege die auf die vereinsanschrift laufen, mit vereinsinhaber als empfänger aber der verein nicht genannt ist, sind gültig?
2. Das grössere Rätsel. Fallbeispiel was wir laufend haben: ein Hund wird vermittelt. Der Hund wir kurz nach der Vermittlung krank und muss zum Tierarzt. Aus kulanz erstatten wir die Tierarztkosten. Ich erhalte die Rechnung vom Halter. Jetzt habe ich eine Rechnung von Dr. Müller über 71,- ausgestellt auf Familie Muster. Und eine Buchung in Höhe von 71,- die an Familie Muster geht. Kann mir jemand folgen? Wenn ich mir vom Tierarzt eine neue RG auf den verein ausstellen lasse, passt das nicht mehr zu der Buchung ab familie Muster.
Wie handhabe ich das in der EÜR? Einen Eigenbeleg für eine Erstattung und die Rechnung dazu?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen dank im voraus