Spende wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: LuHa ()
Datum: 21.02.2023
Hallo zusammen,
folgende Situation: ein Verein, der Konzerte veranstaltet, verkauft in den Konzertpausen Getränke und Snacks an die Besucher.
1) Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich hierbei um einen wG handelt, oder könnte man die Pausenverpflegung durchaus als dem Zweck dienend auffassen?
Ein lokaler Bäcker spendet hierfür Brezeln. Für die Spende wird dem Bäcker im Programmhefte unter Abdruck seines Logos bedankt.
2) Gehe ich Recht in der Annahme, dass für das Ausstellen einer Spendenbescheinigung eine Rechnung mit Verzichtserklärung vorliegen muss?
Gruß