Re: Spende wird teilweise weiter gespendet. Wie die Spendenquittung erstellen?
von: DerKassier ()
Datum: 22.02.2023
pfeffer schrieb:
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> Hier sehe ich aber keine Sachspende, sondern eine Leistungsspende (Grafiklayout). Das wäre grundsätzlich abzugsfähig, wenn ein Zahlungsanspruch bestand.
Alle an der Ausstellung Beteiligten haben je eine Bilddatei eines ihrer Werke eingereicht, in dem Wissen, dass eine Hälfte des Gewinnes unserem Verein zugutekommt und die andere Hälfte weiter gespendet wird.
pfeffer schrieb:
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> Eventuell ist die Leistung aber über den Ehrenamts- oder Übungsleiterfreibetrag begünstigt (dann wäre eine Rückspende sinnvoll). Voraussetzung ist aber, dass die Tätigkeit nebenberuflich erbracht wurde.
Die Künstlerin, die gerne einen Beleg haben will, ist nicht Mitglied im Verein, aber Berufskünstlerin.
Leider weiß ich jetzt noch nicht, wie ich mit der Sache umgehen soll, was wohl auch daran liegt, dass ich mit dieser steuerrechtlichen Sprache meine Probleme habe.