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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sponsoring
von: Gerd ()
Datum: 16.02.2023

Wir werden im Frühsommer unser Jahreskonzert (Chormusik) durchführen und wollen dafür auch Sponsoren gewinnen. Diese werden nur auf einem größeren Plakat dargestellt, ein Sponsor eventuell auf der Rückseite der Eintrittskarten. Wir werden als Kleinunternehmer beim FA geführt.
Nach meiner Einschätzung muss ich eine Rechnung an den Sponsor stellen, damit die Buchhaltung einen Beleg für den Sponsorbetrag hat (bei einer Spende wäre dies ja der Zuwendungsbescheid).!?
Als Kleinunternehmer darf ich keine USt auf der Rechnung aufführen (mit Hinweis auf § 19).
Frage: - kann der Sponsor den vollen Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe ansetzen?
- wenn er darauf besteht, eine Rechnung mit 19 % USt zu erhalten, habe ich ja keine Nachteile, weil ich dann auf den Betrag noch 19 % draufschlage. Darf ich aber überhaupt solch eine Rechnung als Kleinunternehmer ausstellen (gab in der Vergangenheit schon solche Forderungen)

vielen Dank

Re: Sponsoring
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.02.2023

Nach meiner Einschätzung muss ich eine Rechnung an den Sponsor stellen, damit die Buchhaltung einen Beleg für den Sponsorbetrag hat (bei einer Spende wäre dies ja der Zuwendungsbescheid).!?

# Ganz richtig.

Als Kleinunternehmer darf ich keine USt auf der Rechnung aufführen (mit Hinweis auf § 19).

# Ja.

Frage: - kann der Sponsor den vollen Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe ansetzen?

# Ja, aber eben ohne Umsatzsteuer,

- wenn er darauf besteht, eine Rechnung mit 19 % USt zu erhalten, habe ich ja keine Nachteile, weil ich dann auf den Betrag noch 19 % draufschlage.

# Nein. Als Kleinunternehmer darf der Verein keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Der Sponsor hätte davon auch keinen Vorteil (die USt. wird ja aufgeschlagen). Es muss nur klargestellt werde, was der Nettobetrag ist, damit der Sponsor nicht fälschlicherweise davon ausgeht, er müsste einen niedrigeren Betrag zahlen, weil er die Vorsteuer abziehen kann.

Darf ich aber überhaupt solch eine Rechnung als Kleinunternehmer ausstellen (gab in der Vergangenheit schon solche Forderungen).

# Ja, aber wie gesagt ohne Umsatzsteuer. Unzulässigerweise ausgewiesene Umsatzsteuer müsste abgeführt werden.