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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Untervermietung von Büroräumen
von: c.brauer ()
Datum: 16.02.2023

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen wir als Verein Büroräume untervermieten. Bei einer Vermietung and Firmen und privaten Personen müsste generell die USt erhoben werden, oder? Wie verhält es sich, wenn wir die Räumlichkeiten an einen gemeinnützigen Verein vermieten würden, die laut Satzung einen ähnlichen/gleichen Zweck verfolgen und wir gemeinsam in den Räumlichkeiten an der Zweckerfüllung arbeiten? Wäre in diesem Fall die Vermietung steuerbegünstigt?

Vielen Dank für Ihre Mühen!

P.S.: Wir sind ein Förderverein und fördern die Zwecke des potentiellen Mieters, in diesem Fall mit einer günstigen Miete.



Edited 2 time(s). Last edit at 16.02.2023 by c.brauer.

Re: Untervermietung von Büroräumen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.02.2023

Bei einer Vermietung and Firmen und privaten Personen müsste generell die USt erhoben werden, oder?

# Nein, bei Vermietung zur unternehmerischen Nutzung hat der Vermieter bei der Umsatzsteuer ein Wahlrecht.

Wie verhält es sich, wenn wir die Räumlichkeiten an einen gemeinnützigen Verein vermieten würden, die laut Satzung einen ähnlichen/gleichen Zweck verfolgen und wir gemeinsam in den Räumlichkeiten an der Zweckerfüllung arbeiten?

# Umsatzsteuerlich gilt hier das Gleiche.

Wäre in diesem Fall die Vermietung steuerbegünstigt?

# Wenn die Vermietung zu Eigenkosten an einen gemeinnützigen Verein erfolgt, ist das ein sog. Selbstkostenzweckbetrieb. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt dabei aber nicht.