Beiträge an die Künstlersozialkasse
von: DerKassier ()
Datum: 15.02.2023
Hallo,
wir sind ein kleiner Kultur-Förderverein. Ab und an organisieren wir Kindertheater, Vernissagen, Tanztheater etc. Dazu werden Künstlerinnen engagiert, es werden Bilder verkauft..... Nun stellen sich die Fragen, für was an die Künstlersozialkasse die 5 % überwiesen werden müssen:
Wenn Künstlerinnen gegen Honorar engagiert werden, ist die Abgabe der 5 % meiner Meinung nach logisch.
Wenn Werke verkauft werden und der Verein 10 % vom Verkaufserlös bekommt, denke ich auch das hier der Beitrag fällig ist, bin mir aber nicht sicher.
Gibt es für Vereine andere Regelungen in Bezug zur Künstlersozialkasse? Ich habe nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.
Im Voraus, vielen Dank für eine Antwort oder Verweis