Re: Versteuerung Gebühr für Saunabesuch
von: Gerhard Koch ()
Datum: 10.02.2023
Danke für die schnelle Antwort. Es ist uns schon klar, daß wir die Einnahmen versteuern müssen.
Machen wir auch. Die Frage ist, ob wir den Saunabetrieb dem wirtschaftlichen Bereich zuordnen müssen (so handhaben wir es im Augenblick) oder ob eine Zuordnung zum Zweckbetrieb (ermäßigter Steuertsatz)
möglich ist. Als Sportverein könnte man nun sagen, es ist eine Sportler-Sauna, aber sie wird natürlich auch von Mitgliedern genutzt, die keinen Sport treiben.