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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abschlagszahlungen
von: Kukanas ()
Datum: 04.02.2023

Hallo,
wir sind ein Tierschutzverein und unterstützen eine griechische Tierschützerin. Sie erhält monatliche Abschlagszahlungen von uns, dafür erhalten wir diverse Belege, die natürlich nicht immer genau mit unserer Zahlung übereinstimmen.
Buche ich dann die Zahlung vom Bankkonto verteilt auf die einzelnen Belege (so hab ich ja immer "Mitläufer" die nicht gleich verbucht werden können, oder kann ich die Zahlung zunächst komplett auf ein Kostenkonto buchen und von da aus dann später auf die Belege aufteilen?
Steh gerade ziemlich auf dem Schlauch und bin für Hilfe sehr dankbar :)

Re: Abschlagszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2023

Ich würde die Zahlungen als Vorschuss (wie ein Darlehen) über ein eigenes Konto buchen und dann über die Belege die Mittelverwendung.



Edited 1 time(s). Last edit at 04.02.2023 by pfeffer.

Re: Abschlagszahlungen
von: Kukanas ()
Datum: 04.02.2023

Herzlichen Dank für die rasche Antwort

Re: Abschlagszahlungen
von: Kukanas ()
Datum: 07.02.2023

Leider muss ich doch noch einmal nachfragen. Wir buchen mit Easyverein und SKR 49 und ich habe noch keine Möglichkeit gefunden, mit Debitoren zu buchen. Denn dies wäre nun mein Gedanke gewesen: Unsere Zahlung auf 0700 sonst. Vermögensgegenstände, die eingehenden Belege auf unsere Tierschützerin als Debitor und dann verrechnet.

Ich kann mit easyverein jedoch jeden Beleg nur gegen ein Bankkonto/ Kasse buchen bzw. habe noch nicht verstanden, wie es anders möglich ist. Kann ich dies eventuell umgehen, indem ich die Belege zum Verwendungsnachweis als Gutschrift buche oder ist das steuerlich dann nicht korrekt?

In der Dokumentation der Software finde ich dazu leider keine Hilfe.



Edited 1 time(s). Last edit at 07.02.2023 by Kukanas.

Re: Abschlagszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2023

Das über Debitorenkonten zu lösen, wäre theoretisch möglich. Die Debitoren werden aber in der Finanzbuchhaltung immer über ein Sammelkonto für Forderungen zusammengefasst und das wäre dann in ihren Fall problematisch. Die Mittel sind ja hingegeben und müssen nur in der Verwendung nachgewiesen werden. Das Sammelkonto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" wäre dafür wohl nicht geeignet.
Ich würde bei der Verrechnung über ein eigenes Konto bleiben.