Re: Beteiligung an GmbH
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2023
Guten Tag, kann ein gemeinnütziger Verein GmbH-Anteile erwerben, obwohl diese selbst nicht gemeinnützig ist, z. B. durch Verwendung freier Rücklagen?
# Ja, das geht. Die Mittel müssen aber eben aus freien Rücklagen oder Vermögenszuführungen kommen.
2. Frage: Kann das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung auch durch Vergabe von Darlehen an Organisationen erfüllt werden, wenn diese Organisationen dem Vereinszweck entsprechen, ohne wiederum selbst gemeinnützig zu sein?
# Es handelt sich hier um einen Fall der Mittelweitergabe. Der darf unentgeltlich (hier zinsfrei) nur an andere steuerbegünstigte Organisationen erfolgen. Es muss also ein banküblicher Zins erhoben werden.
Zur zeitnahen Mittelverwendung gilt das oben Gesagte.
Oder heißt "zeitnahe Mittelverwendung", dass die Mittel immer endgültig ausgegeben werden müssen?
# Nein, das geht auch leihweise.