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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrkarten im Original archivieren nötig?
von: Linus ()
Datum: 24.03.2017

Unsere Vereinsmitglieder bekommen oft Fahrtkosten vom Verein zurück erstattet. Müssen wir die Zugtickets immer im Original archivieren. Oder genügt es auch, wenn uns die Mitglieder einen digitalen Scan bzw. das Online-Ticket als PDF schicken, das wir dann ausgedruckt abheften?

Unsere Steuerberaterin meinte: "Die Fahrkarten können auch in gescannter Form aufbewahrt werden, sollten aber bei Bedarf ausdruckbar sein."

Stimmt das wirklich, oder hat jemand schon andere Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?

Danke

Re: Fahrkarten im Original archivieren nötig?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.03.2017

Es gibt hier klare Vorgaben der Finanzverwaltung ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoBD"). Danach können Belege digital archiviert werden.

Re: Fahrkarten im Original archivieren nötig?
von: Linus ()
Datum: 26.03.2017

Vielen Dank für die Antwort und den Hinweise auf GoDB.

Gilt das denn nur für Belege, die schon im Original digital sind (also z.B. Bahn Online-Tickets oder PDF-Rechnungen), oder auch für solche, die im Original nicht digital sind (z.B. eingescannte Kassenbons)?

Gibt es für das digitale Archivieren irgendwelche Vorschriften? Z.B. wieviele Backups man haben muss etc.?

Re: Fahrkarten im Original archivieren nötig?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2017

Es dürfen auch Papierbelege digitalisiert werden.
Für die Details empfehle ich einen Blick in die genannte Verwaltungsvorschrift. Die ist über Google problemlos zu finden.