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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ab wann gefährdet eine Geldanlage die Gemeinnützigkeit
von: Limnel ()
Datum: 29.01.2023

Guten Tag,

kann man pauschal sagen, ab wann eine Geldanlage die Gemeinnützigkeit gefährdet?

In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man im Bereich der Vermögensverwaltung keine Verluste machen darf. Allerdings war es bei uns in den letzten Jahren eigentlich immer so, dass ein kleiner Verlust durch die Bankgebühren entstanden ist. (da keine Habenzinsen und auch keine Vermietung usw.)

Oder sind hier nur Verluste aus der jeweiligen Anlage gemeint?
Demnach wären Aktien oder ETF's keine Option, Festgeld- oder Tagesgeldkonten mit fester Verzinsung egal in welcher Höhe aber in Ordnung?

Muss man beachten, dass nur ein bestimmter prozentualer Anteil des Geldbestands mit Laufzeit angelegt werden darf? (unabhängig ob das sinnvoll wäre)

Vielen Dank!

Re: Ab wann gefährdet eine Geldanlage die Gemeinnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2023

kann man pauschal sagen, ab wann eine Geldanlage die Gemeinnützigkeit gefährdet?

# Nein, die Höhe jedenfalls ist nicht entscheidend, sondern allein die Frage, ob ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vorliegt.

In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man im Bereich der Vermögensverwaltung keine Verluste machen darf. Allerdings war es bei uns in den letzten Jahren eigentlich immer so, dass ein kleiner Verlust durch die Bankgebühren entstanden ist. (da keine Habenzinsen und auch keine Vermietung usw.)

# Da liegt vermutllich ein Missverständnis vor: Die üblichen Bankgebühren (Girokonto) fallen nicht in die Vermögensverwaltung, weil hier ja keine Vermögenserträge anfallen.

Oder sind hier nur Verluste aus der jeweiligen Anlage gemeint?
Demnach wären Aktien oder ETF's keine Option, Festgeld- oder Tagesgeldkonten mit fester Verzinsung egal in welcher Höhe aber in Ordnung?

# Genau.


Muss man beachten, dass nur ein bestimmter prozentualer Anteil des Geldbestands mit Laufzeit angelegt werden darf? (unabhängig ob das sinnvoll wäre)

# Nein, es kommt allein auf die freien Mittel an, also solche, die nicht zeitnah verwendet werden müssen.

Re: Ab wann gefährdet eine Geldanlage die Gemeinnützigkeit
von: Limnel ()
Datum: 29.01.2023

Okay, danke schon mal.

Wie ist bei dieser zeitnahen Mittelverwendung mit der Änderung aus 2021 zu sehen?
Lt. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO gilt das NICHT für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro.
Wird hier jedes Jahr separat betrachtet oder werden die alten Planungen hinfällig? Folgendes Beispiel:
2021 gesamte Einnahmen = 35.000 Euro (davon 5.000 Euro aus dem wirt. Bereich) => keine Planung der Mittelverwendung
2022 gesamte Einnahmen = 47.000 Euro (davon 5.000 Euro aus dem wirt. Bereich) => Plan über die 5.000 Euro muss erstellt und in den folgenden 2 Jahren verwendet werden
2023 gesamte Einnahmen = 35.000 Euro (davon 5.000 Euro aus dem wirt. Bereich) => keine Planung der Mittelverwendung, aber Plan aus 2021 muss trotzdem noch umgesetzt werden?

Re: Ab wann gefährdet eine Geldanlage die Gemeinnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2023

Ja, das ist ganz richtig dargestellt.