Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben?
von: Marcel Duve ()
Datum: 23.01.2023
Hallo,
bei uns im Vereinsvorstand hält sich hartnäckig die Meinung, dass man Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben dürfe. Also wenn wir z.B. im März 2023 die Beiträge für 2023 einziehen, dürften diese Gelder erst ab 01.01.24 (oder 01.03.24, je nachdem, wer die Aussage trifft) verwendet werden.
Eine wirkliche belastbare Grundlage dafür kann keiner nennen, die Argumentation reicht von Finanzamt über Vereinsregister bis zur Bank.
Ich selbst konnte zu einer solchen Regelung nichts finden. Von der Logik her kann es zwar sinnvoll sein, dass man die Gelder erst dann ausgibt, wenn die SEPA-Widerrufsfrist rum ist, sofern man keine Reserven auf dem Konto hat, aber darüber hinaus?
Falls da was dran ist, bitte ich um Hinweise, wo das steht. Oder gab es so etwas vielleicht früher mal?
PS. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, unsere Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich absetzbar.