Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben?
von: Marcel Duve ()
Datum: 23.01.2023

Hallo,
bei uns im Vereinsvorstand hält sich hartnäckig die Meinung, dass man Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben dürfe. Also wenn wir z.B. im März 2023 die Beiträge für 2023 einziehen, dürften diese Gelder erst ab 01.01.24 (oder 01.03.24, je nachdem, wer die Aussage trifft) verwendet werden.
Eine wirkliche belastbare Grundlage dafür kann keiner nennen, die Argumentation reicht von Finanzamt über Vereinsregister bis zur Bank.

Ich selbst konnte zu einer solchen Regelung nichts finden. Von der Logik her kann es zwar sinnvoll sein, dass man die Gelder erst dann ausgibt, wenn die SEPA-Widerrufsfrist rum ist, sofern man keine Reserven auf dem Konto hat, aber darüber hinaus?

Falls da was dran ist, bitte ich um Hinweise, wo das steht. Oder gab es so etwas vielleicht früher mal?

PS. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, unsere Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich absetzbar.

Re: Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben?
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2023

bei uns im Vereinsvorstand hält sich hartnäckig die Meinung, dass man Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben dürfe.

# Das ist völliger Unsinn, und es gibt auch keinen guten Grund, das so zu halten.
Wenn ein SEPA-Mandat besteht, sind die Buchung nur 8 Wochen lang widerrufbar, nicht 13 Monate. Außerdem besteht die Zahlungsverpflichtung unabhängig von der Einzugsermächtigung.

Re: Mitgliedsbeiträge erst nach einem Jahr ausgeben?
von: Marcel Duve ()
Datum: 31.01.2023

Danke, das bestätigt meine Auffassung.