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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Büromaterialien
von: lubuns ()
Datum: 21.01.2023

Guten Tag,

in welchen Bereich bucht man eigentlich Ausgaben für herkömmliche Büromaterialien (Aktenordner, Druckerpapier, ggf. Briefumschläge), die der Verein so für die Buchhaltung und Mitgliederverwaltung benötigt?
Fällt das in den Zweckbetrieb (6343 nach SKR49), oder in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (8310)?
Oder ist Buchhaltung der Bereich Vermögensverwaltung?

Re: Büromaterialien
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2023

Grundsätzlich folgt die steuerliche Zuordnung dem Verbrauch.
Bei allgemeinen Verwaltungskosten wird das mindestens teilweise in den ideellen Bereich fallen. Häufig sind das Aufteilungsposten.

Re: Büromaterialien
von: lubuns ()
Datum: 22.01.2023

pfeffer schrieb:
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> Grundsätzlich folgt die steuerliche Zuordnung dem
> Verbrauch.
> Bei allgemeinen Verwaltungskosten wird das
> mindestens teilweise in den ideellen Bereich
> fallen. Häufig sind das Aufteilungsposten.

Verstehe ich das richtig: Ich muss also eine Quittung/Rechnung anteilig mehreren Bereichen (ideell, Zweckbetrieb, Geschäftsbetrieb) zuordnen?
Nehmen wir mal sowas simples wie einen Quittungsblock oder ein Stapel Durckerpapier: Das hieße ja ich müsste darüber Buch führen, für was genau ich jedes einzelne Blatt verwende… das weiß ich doch aber zum Zeitpunkt des Einkaufs noch nicht. Finde ich gerade ziemlich verwirrend.
Wenn ich jetzt für den Ordner mit den Rechnungen eine Rechnung aus dem ideelen Bereich ausdrucke, ist dann dieses Blatt Papier ebenfalls dem entsprechenden Bereich zuzuordnen? 😵‍💫
Gibt es da irgendwelche pauschalen Anteile, die man ansetzen darf?

Re: Büromaterialien
von: pfeffer ()
Datum: 22.01.2023

Verstehe ich das richtig: Ich muss also eine Quittung/Rechnung anteilig mehreren Bereichen (ideell, Zweckbetrieb, Geschäftsbetrieb) zuordnen?

# Ja, das kann erforderlich sein.

Das hieße ja ich müsste darüber Buch führen, für was genau ich jedes einzelne Blatt verwende…

# Eine grobe Schätzung genügt. Die wird man auch nicht für jede Quttung getrennt machen, sondern mit einen einheitlichen Aufteilungssatz für alle Verwaltungsausgaben.

Gibt es da irgendwelche pauschalen Anteile, die man ansetzen darf?

# Die müssten sie selbst festlegen.