Trinkgelder zahlen
von: Bernd ()
Datum: 19.01.2023
Wir sind ein Bürgerbusverein und NICHT gemeinnützig. Ich möchte unseren KFZ-Werkstätten gerne ein Trinkgeld in üblicher Höhe (10 – 20 €) zukommen lassen. Ich erstelle jeweils einen Eigenbeleg. Unser Steuerberater sagt, er könne das Geld nicht verbuchen. Eine Auskunft beim zuständigen Finanzamz ergab, dass das anerkannt wird. Vom Vorstand habe ich das Okay für diese Ausgaben
Wie machen wir das richtig?