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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Trinkgelder zahlen
von: Bernd ()
Datum: 19.01.2023

Wir sind ein Bürgerbusverein und NICHT gemeinnützig. Ich möchte unseren KFZ-Werkstätten gerne ein Trinkgeld in üblicher Höhe (10 – 20 €) zukommen lassen. Ich erstelle jeweils einen Eigenbeleg. Unser Steuerberater sagt, er könne das Geld nicht verbuchen. Eine Auskunft beim zuständigen Finanzamz ergab, dass das anerkannt wird. Vom Vorstand habe ich das Okay für diese Ausgaben
Wie machen wir das richtig?

Re: Trinkgelder zahlen
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2023

Der Grundsatz lautet: Ein gemeinnütziger Verein darf das zahlen, was auch im gewerblichen Bereich üblich ist. Dazu gehören eben auch Trinkgelder.