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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Pachten von Grunstücken
von: Audiowerner ()
Datum: 19.01.2023

Hallo,

ich bin neu und habe im Verein (Angelverein) die Buchhaltung übernommen bzw. Reformiere Sie.
Nach viel Selbststudium komm ich an gewissen Punkten aber nicht mehr weiter, wenn es um die Zuteilung in den einzelnen Geschäftsbereichen geht.

1. Wir haben zwei Vereinsplätze. Den einen Platz Pachten wir von der Gemeinde den anderen von der Forst.
--> Dies ordne ich dem Ideellen zu
2. zu den Plätzen haben wir auch Steganlagen wofür wir Gebühren/Pachten ans WSA ( Bundeskasse Kiel ) zahlen
--> Die ordne ich dem Zweck zu ( da auch die Bootsliegeplatze für Mitglieder im Zweck sind )

Ist das so korrekt oder muss ich alles dem ideellen oder dem Zweck zuordnen.

Vielen Dank und LG

Re: Pachten von Grunstücken
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2023

1. Wir haben zwei Vereinsplätze. Den einen Platz Pachten wir von der Gemeinde den anderen von der Forst.
--> Dies ordne ich dem Ideellen zu

# Das ist korrekt, wenn bei der Nutzung der Plätze keine wirtschaftlichen Einnahmen erzielt werden.

2. zu den Plätzen haben wir auch Steganlagen wofür wir Gebühren/Pachten ans WSA ( Bundeskasse Kiel ) zahlen
--> Die ordne ich dem Zweck zu ( da auch die Bootsliegeplatze für Mitglieder im Zweck sind )

# Hier gilt das Gleiche. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Betriebe, als zweckbezogen und (!) wirtschaftlich.
Ohne wirtschaftliche Einnahmen fällt das in den ideellen Bereich.