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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Jugendmannschaften
von: Anke Schubert ()
Datum: 19.01.2023

Hallo Herr Pfeffer,
ich habe folgende Frage zu unseren Jugendmannschaften in Zusammenhang mit der Buchführung.

1) Wohin buche ich die Sportbekleidung der Jugendmannschaften mit Werbung vom Sponsor.
Ideller Bereich Sportbekleidung und Werbung in den Geschäftsbetrieb? oder kann das unterbleiben, da mit den Mannschaften keine Einnahmen generiert werden.
In der Literatur bin ich nicht fündig geworden, ab welcher Altersklasse beide Buchungen erfolgen müssen.
In Urteilen habe ich auch gelesen, das es manchmal darauf ankommt, welche Firma wirbt.

2) Ausgaben für Reisekosten Schiedsrichter im Jugendbereich. ID oder ZB ?

3) müssen die Fortbildungskosten von Trainern für Jugendmannschaften und Erwachsenenmannschaften unterschiedlich verbucht werden ID oder ZB ? oder ist das generell Ideeller Bereich?

Vielen Dank für Ihre
Antwort
Anke Schubert

Re: Jugendmannschaften
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2023

1) Wohin buche ich die Sportbekleidung der Jugendmannschaften mit Werbung vom Sponsor.
Ideller Bereich Sportbekleidung und Werbung in den Geschäftsbetrieb? oder kann das unterbleiben, da mit den Mannschaften keine Einnahmen generiert werden.

# Es werden ja Sponsoringennahmen generiert. Die Frage ist also: Wäre die Kleidung ohne den Werbeaufdruck genauso teuer? Alle Mehrkosten durch das Sponsoring fallen in den steuerpflichtigen Bereich. Das spielt aber evtl. keine Rolle, weil die 45.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird bzw. der Gewinn pauschaliert werden kann.

2) Ausgaben für Reisekosten Schiedsrichter im Jugendbereich. ID oder ZB ?

# Wahrscheinlich IB, weil mit den Spielen kein wirtschaftlichen Einahmen generiert werden.

3) müssen die Fortbildungskosten von Trainern für Jugendmannschaften und Erwachsenenmannschaften unterschiedlich verbucht werden ID oder ZB ? oder ist das generell Ideeller Bereich?

# ZB setzt immer wirtschaftliche Einnahmen voraus (z.B. Eintrittsgelder). Nur dann käme die Zuordnung hier in Frage.

Re: Jugendmannschaften
von: Anke Schubert ()
Datum: 19.01.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Re: Jugendmannschaften
von: Anke Schubert ()
Datum: 19.01.2023

Würde diese Aufteilung von Kosten der Sportbekleidung in Bedruckung und shirt z.b. auch im Bereich der Mannschaften funktionieren, wo Eintrittsgelder verlangt werden?
Vg Anke Schubert

Re: Jugendmannschaften
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2023

Ja, dann eben auf Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Jugendmannschaften
von: Anke Schubert ()
Datum: 19.01.2023

Prima, Dankeschön

Re: Jugendmannschaften
von: DominikB. ()
Datum: 31.05.2023

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1) Wohin buche ich die Sportbekleidung der
> Jugendmannschaften mit Werbung vom Sponsor.
> Ideller Bereich Sportbekleidung und Werbung in den
> Geschäftsbetrieb? oder kann das unterbleiben, da
> mit den Mannschaften keine Einnahmen generiert
> werden.
>
> # Es werden ja Sponsoringennahmen generiert. Die
> Frage ist also: Wäre die Kleidung ohne den
> Werbeaufdruck genauso teuer? Alle Mehrkosten durch
> das Sponsoring fallen in den steuerpflichtigen
> Bereich. Das spielt aber evtl. keine Rolle, weil
> die 45.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird
> bzw. der Gewinn pauschaliert werden kann.
>
Hallo Herr Pfeiffer, ich habe eine Frage zu ihrer Antwort
Die Sponsoring Einnahmen wandern komplett in den WB Bereich ? oder werden die auch aufgeteilt.

Das heißt man verliert 19% bei solchen "Sponsorings", wo der Sponsor die Ware bezahlt auf denen er als Sponsor abgedruckt ist und die im idellen Bereich genutzt werden?

Gibt es da zu eventuell Beispiele aus ihren Schulungsdokumenten, wo solche Sachverhalte erklärt werden?

Gruß Dominik B.

Re: Jugendmannschaften
von: pfeffer ()
Datum: 31.05.2023

Es gibt das sog. passive Sponsoring, das noch dem ideellen Bereich zugeordnet wird. Hier kommt es sehr darauf ab, wie die Leistung an den Sponsor aussieht.

Re: Jugendmannschaften
von: DominikB. ()
Datum: 02.06.2023

Meist geben Sponsoren Sachleistungen

Sportklamotten
Trainingsanzüge,
Shirts wo vorne bspw das Vereinslogo drauf ist und hinten der Sponsor. auf den Schultern

Sie zahlen 1:1 den Wert der Anschaffung. Die Sachen gehen dann kostenfrei an die Spielerinnen und Spieler.

Diese tragen dann die Sachen vor dem Spiel und in ihrer Freizeit.

Re: Jugendmannschaften
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2023

Bei einer Werbung auf Trikots liegt kein passives Sponsoring vor. Die Einnahmen (Übernahme der Kosten für die Sportkleidung) fallen deswegen in den steuerpflichtigen Bereich.

Re: Jugendmannschaften
von: DominikB. ()
Datum: 05.06.2023

Die Einnahmen buche ich dann zu 19% als Sponsoring in den WB, so wie ich das dann verstehe.

Die Kosten für die Shirts , die ich kaufe und "verschenke" gehören dann wohin? Auch in den WB?

Diese Shirts gehen z.B. ins Herrenteam (Zweckbetrieb da Eintrittsgelder) und Jugend, Damen (Idell)

Re: Jugendmannschaften
von: pfeffer ()
Datum: 06.06.2023

Verschenken ist keine wirtschaftliche Tätigkeit, also kein wGB. Das würde in den ideellen Bereich fallen.
Soweit das zu Werbezwecken erfolgt, werden die Kosten dort zugeordnet, wofür eben geworben wird.