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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelweitergabe
von: P. ()
Datum: 14.01.2023

Dankeschön, nun meine letzte Frage :)

Kann Verein 1, dessen Satzungszwecke A, B und C sind, große Teile seiner Mittel an Verein 2 weitergeben, dessen Satzungszwecke C, D und E sind?

Wahrscheinlich ja, wenn Verein 2 die Mittel nur für den gemeinsam vorhandenen Zwecke C verwendet.

Was ist aber, wenn in der Satzung von Verein 1 steht, dass der Zweck C (Kunst) insbesondere durch Musikunterricht gefödert wird und Verein 2 hat in seiner Satzung stehen, dass der Zweck C (=Kunst) insbesondere durch Malunterricht gefördert wird? Gilt das als "identischer Zweck" da je beide Arten der Zweckerfüllung die Kunst und Kultur fördern, oder ist eine Mittelweitergabe kritisch?

Vielen Dank für das tolle Forum, die beste Quelle im ganzen Internet!

Re: Mittelweitergabe
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2023

Kann Verein 1, dessen Satzungszwecke A, B und C sind, große Teile seiner Mittel an Verein 2 weitergeben, dessen Satzungszwecke C, D und E sind?

# Ja, § 58 Nr. 1 AO erlaubt das ausdrücklich und in unbeschränktem Umfang.

Wahrscheinlich ja, wenn Verein 2 die Mittel nur für den gemeinsam vorhandenen Zwecke C verwendet.

# Nein, die Satzungszwecke spielen dabei keine Rolle. Womit der zweite Fall auch geklärt wäre.

Re: Mittelweitergabe, DANKE
von: P. ()
Datum: 15.01.2023

Danke!