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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden an eigenen Verein
von: P. ()
Datum: 14.01.2023

Hallo Ihr Lieben, hallo Herr Pfeffer.

Ein Verein hat als Zweck die Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch die Übernahme von Kosten für Eintritt und An- und Abfahrt zu Kunst und Kulturevents.

Der Vorsitzende des Vereins ist kein Vereinsmitglied (die Satzung erlaubt dies ausdrücklich).

Der Vorsitzende ist von allen Beschränkungen des $ 181 BGB befreit.

Der Vorsitzende spendet nun aus seinem Einkommen 1.000 Euro an den Verein. Davon sollen Eintrittskarten und Bahntickets für ihn und einige Freunde bezahlt werden.

Der Verein stellt ihm eine Spendenquittung über 1.000 Euro aus und bezahlt die Eintrittskarten und die Reisekosten.
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Steht dem irgendetwas entgegen?

Ich freue mich über jeden Hinweis.

Vielen Dank :)

P.

Re: Spenden an eigenen Verein
von: P. ()
Datum: 14.01.2023

Nachtrag: Der Verein fördert nicht nur ihn und seine Freunde, sondern auch die Allgemeinheit.

Re: Spenden an eigenen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2023

Die Spende ist nicht das Problem, sondern die Verwendung des Spendenbetrages. Wenn die Spende vor allem dem Vorstand und ihm nahestehende Personen zugute kommt, fehlt die "Fremdnützigkeit". Dann ist kein Spendenabzug möglich, der Verein darf also keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Re: Spenden an eigenen Verein
von: P. ()
Datum: 14.01.2023

Danke für die schnelle Antwort. Wie wäre es denn bitte, wenn die Spende nicht vom Vorsitzenden, sondern von einer ganz anderen Person kommt, aber genauso verwendet wird? Dakeschön :)

Re: Spenden an eigenen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2023

Da gäbe es sicher keine Bedenken, wenn die Verwendung satzungsgemäß ist.