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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelweitergabe in Form eines kurzfristigen Darlehens
von: c.brauer ()
Datum: 09.01.2023

Hallo,

und ein frohes neues Jahr.

Können wir als gemeinnütziger Förderverein auch Mittel in Form eines kurzfristigen Darlehens (Laufzeit unter 1. Jahr) weitergeben und wenn ja, was müssen wir dabei beachten? Ab wann ist man eine Bank? Müssen wir Zinsen erheben?

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Viele liebe Grüße,

C.

Re: Mittelweitergabe in Form eines kurzfristigen Darlehens
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2023

An wenn sollen denn die Mittel weitergegeben werden? An einen anderen gemeinnützigen Verein oder eine Privatperson?

Wenn es sich um ein einzelnes Darlehen handelt, ist das noch keine bankähnliche Tätigkeit, auch wenn das Darlehen verzinslich ist.