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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abrechnung von Strom- und Wasserversorgung
von: philipS. ()
Datum: 08.01.2023

Hallo zusammen

Unser gemeinnütziger Sportverein liegt etwas abgelegen, ist jedoch an das Strom und Wassernetz angeschlossen. In der Nachbarschaft befinden sich ein paar Schrebergärten welche gerne mit Strom und Wasser versorgt werden würden und uns gefragt haben, ob sie sich bei uns anschliessen dürfen. Gerne würden wir ihnen helfen und sie versorgen. Via Unterzählern für Strom und Wasser würden wir den Anteil ermitteln und abrechnen wollen. Die Preise pro kWh Strom und m3 Wasser würden wir 1:1 weitergeben. Nun jedoch die entscheidende Frage: Ist das für uns als gemeinnütziger Verein irgendwie steuertechnisch schädlich? Wenn nein, wie würden wir die abgerechneten Beträge bei uns Buchen müssen?

Vielen Dank und viele Grüße
Philip

Re: Abrechnung von Strom- und Wasserversorgung
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2023

Das ist nicht steuerschädlich. Zu prüfen wäre nur, ob Umsatzsteuer berechnet werden muss (Überschreiten der Kleinunternehmergrenze). Das wäre aber nur ein Verwaltungsmehraufwand, weil dann die ja die Vorsteuer gezogen werden kann.
Solche Leistungen an andere Vereine sind nach neuerer Auffassung der Finanzverwaltung sogar ein Zweckbetrieb, wenn sie zu Selbstkosten erbracht werden. Umsatzsteuerlich gilt aber der Regelsteuersatz.