Re: Abrechnung von Strom- und Wasserversorgung
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2023
Das ist nicht steuerschädlich. Zu prüfen wäre nur, ob Umsatzsteuer berechnet werden muss (Überschreiten der Kleinunternehmergrenze). Das wäre aber nur ein Verwaltungsmehraufwand, weil dann die ja die Vorsteuer gezogen werden kann.
Solche Leistungen an andere Vereine sind nach neuerer Auffassung der Finanzverwaltung sogar ein Zweckbetrieb, wenn sie zu Selbstkosten erbracht werden. Umsatzsteuerlich gilt aber der Regelsteuersatz.