Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Beteiligung des Vereins an Kosten für T-Shirts und Trainingslager
von: Limnel ()
Datum: 08.01.2023

Hallo Herr Pfeffer,

vorab ein großes Kompliment für dieses Forum! Ich bin vorhin darauf gestoßen und begeistert!

Zu meinen Fragen:
Unsere 1. Mannschaft ist im Sommer aufgestiegen. Hierfür haben wir Aufstiegs-T-Shirts anfertigen lassen, welche von Spielern und Fans bestellt werden konnten. Hierbei hat sich der Verein beteiligt. (40/60 ist nicht überschritten)
Den Teil des Vereins würde ich in den ideellen Bereich buchen, wie sieht es mit dem anderen Teil aus? Die Rechnung wurde komplett vom Verein bezahlt und dann eben teilweise in Bar abkassiert.
Ist das dann auch Ideell oder schon WB (dann würde ja die Vor- und Umsatzsteuer fällig werden)?

Außerdem war die 1. Mannschaft in einem Trainingslager (Sportreise gemäß Satzungszweck). Auch hier hat der Verein einen Teil der Kosten für das Hotel übernommen.
Wird die Rechnung in den ideellen Bereich und den Zweckbetrieb aufgeteilt und die Einnahmen komplett in den Zweckbetrieb gebucht?

Vielen Dank!

Re: Beteiligung des Vereins an Kosten für T-Shirts und Trainingslager
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2023

Eine entgeltliche Leistung wie der T-Shirtverkauf ist immer ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, auch wenn die Leistung nur kostendeckend oder teilentgeltlich erbracht wird. Ein Zweckbetrieb liegt hier nicht vor.
Für Fans gilt die Annehmlichkeitengrenze regelmäßig nicht. Man könnte aber argumentieren, dass es sich hier um Werbung für den Verein handelt, der Verkauf also die Kosten nicht decken muss.
Dann wäre aber auch nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich.

Wenn der Verein Kosten für satzungsbezogene Tätigkeiten übernimmt (hier das Trainingslager), kann das mangels wirschaftlicher Einnahmen nur in den ideellen Bereich fallen. Auch hier wird dann aufgeteilt - auch bei der Vorsteuer.

Re: Beteiligung des Vereins an Kosten für T-Shirts und Trainingslager
von: DominikB. ()
Datum: 10.01.2023

Frage zu diesem Sachverhalt:

Wohin werden dann die Einnahmen vom Trainingslager gebucht?
In den Ideellen Bereich, wie dann auch die ganzen Kosten, sodass die "Verluste" im idellen Bereich hängen bleiben?

Ich habe die Erwachsenen Trainingslager Einnahmen bisher im Zweckbetrieb gehabt und dort die Einnahmen zu 7% erfasst und die Ausgaben ebenfalls im Zweckbetrieb erfasst mit den Steuersätzen.
Ist das dann falsch?
Die Veranstaltung war meist kostendeckend.
Die Trainer, die nichts zahlen würde ich dann auch im Zweckbetrieb lassen.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Gruß Dominik B.

Re: Beteiligung des Vereins an Kosten für T-Shirts und Trainingslager
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2023

Wohin werden dann die Einnahmen vom Trainingslager gebucht?

# In den Zweckbetrieb Sport.

Ich habe die Erwachsenen Trainingslager Einnahmen bisher im Zweckbetrieb gehabt und dort die Einnahmen zu 7% erfasst und die Ausgaben ebenfalls im Zweckbetrieb erfasst mit den Steuersätzen.

# Zweckbetrieb ist richtig. Die Einnahmen aus Teilnahmegebühren sind aber nach § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.

Die Trainer, die nichts zahlen würde ich dann auch im Zweckbetrieb lassen.

# Die Kosten für die Trainer müssen evtl. aufgeteilt werden, wenn sie nicht allein aus Teilnahmegebühren finanziert werden.

Re: Beteiligung des Vereis an Kosten für T-Shirts und Trainingslager
von: DominikB. ()
Datum: 16.01.2023

> # Zweckbetrieb ist richtig. Die Einnahmen aus
> Teilnahmegebühren sind aber nach § 4 Nr. 22a UStG
> umsatzsteuerfrei

Wie würde das Konto zu den Einnahmen heißen beim Zweckbetrieb?
Ich würde es dann als Teilnahmegebühren nach Paragraph 4 Nr. 22a Ustg bezeichnen und da alle Teilnahmegebühr des Herrentrainingslagers drauf buchen.

Das heisst Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnugen ist dann möglich, sollten Sie im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen oder fällt der dann weg ?


>
> Die Trainer, die nichts zahlen würde ich dann auch
> im Zweckbetrieb lassen.
>
> # Die Kosten für die Trainer müssen evtl.
> aufgeteilt werden, wenn sie nicht allein aus
> Teilnahmegebühren finanziert werden.

Ich würde die Kosten dann in den idellen Bereich buchen, die für Trainer anfallen und den Anteil für die Spieler die Teilnahmegebühr bezahlen im Zweckbetrieb lassen.